Die Unterhaltungsverbände
sind zuständig für die Unterhaltung der Gewässer mit einer überörtlichen Bedeutung: die Gewässer II. und III. Ordnung. Bei uns sind dies beispielsweise die Drepte, die Lune, die Geeste und der Grauwallkanal. Unterhaltung umfasst die Pflege und Instandhaltung der Gewässer mit dem gesetzlich definierten Ziel der Sicherstellung des schadlosen Wasserabflusses. Hierzu gehört auch, dass Gräser und Sträucher an einer Uferböschung bedarfsorientiert regelmäßig gemäht werden müssen, damit das Wasser sich nicht staut. Stellenweise ist auch eine Entschlammung von Gewässerstrecken nötig, um die anfallenden Wassermengen beherrschen zu können.
Bei der Gründung im Jahre 1960 stand die Be- und Entwässerung der Landwirtschaft im Vordergrund, um die Ernährung der Bevölkerung zu gewährleisten. Im Laufe der Zeit haben die Entwässerung der Siedlungsgebiete und der Naturschutz eine immer größere Bedeutung erhalten.
Seit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes sollen bei der Gewässerunterhaltung auch Pflege- und Entwicklungsziele der EG-WRRL mit einbezogen werden. Wir arbeiten schon heute aktiv mit bei der Umsetzung der Richtlinie, die aber grundsätzlich bei den Ländern, hier dem Land Niedersachsen, angesiedelt ist.
Die Zentralen Aufgaben bei der Umsetzung dieser Richtlinie sind :
- das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen
- die Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten
- eine geregelte Abwasserreinigung sicherzustellen
und alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, möglichst im Einklang mit dem Schutz des Gewässers langfristig zu sichern.