Fließgewässerentwicklung Geeste

Was steckt dahinter?

Seit Dezember 2000 wird der Gewässerschutz von der europäischen Ebene übergreifend auch auf die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten übertragen; gemeinsam haben alle 15 Staaten erklärt, aktiv an der Verbesserung der Gewässerqualität in den wichtigsten, in der Richtlinie auch verorteten Gewässern Europas mitzuwirken. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat in unserem Gebiet des Kreisverbandes unter anderem die Geeste als ein solches Gewässer einbezogen.

Zur Erreichung des wesentlichen Zieles der WRRL, nämlich ein „gutes ökologisches Potential“, wird zurzeit ein Konzept zur Fließgewässerentwicklung für den Verlauf der Geeste erarbeitet. Nach mehrfacher Antragsstellung ist es dem Unterhaltungsverband Nr. 82 Geeste gelungen im Sommer 2019 einen positiven Bescheid vom Land zur Förderung dieser Konzepterstellung zu erhalten. Die Förderquote liegt bei 90 % (finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union), die übrigen 10 % der anfallenden Kosten übernimmt die Naturschutzstiftung des Landkreises Cuxhaven. Der Verband unterstützt die Arbeiten im Wesentlichen mit manpower und dezidiertem Wissen vor Ort. Nach erfolgter Ausschreibung der Planungsleistungen und auch weiterhin verwaltungsmäßiger Unterstützungsleistungen durch den Verband wurden diese an die Ingenieurgemeinschaft agwa GmbH aus Hannover vergeben.

Wo ist das eigentlich?

Bei dem Verbandsgewässer II. Ordnung Geeste handelt es sich gemäß Fließgewässerschutzprogramm um ein wichtiges Nebengewässer der Weser (Hauptgewässer 2. Priorität). Ihr Quellgebiet befindet sich im Landkreis Rotenburg-Wümme, genauer gesagt im südöstlich der Ortschaft Hipstedt als Zusammenschluss mehrerer kleinerer Gewässer III. Ordnung. Von dort verläuft die Geeste Richtung Norden bzw. Nordwesten in den Landkreis Cuxhaven, nördlich der Ortschaften Frelsdorf und Geestenseth, weiter Richtung Westen bis zur Einmündung in den Schiffahrtsweg Elbe-Weser. Bis zu dieser Einmündung hat die Geeste einen Lauf 21,5 km.  In diesem Abschnitt liegen insgesamt 4 Schöpfwerke an der Geeste bzw. dem Zulauf Scheidebach.

Das Besondere an der Geeste ist, dass sie sowohl im Landkreis ROW als auch im Landkreis Cuxhaven als Naturschutzgebiet eingestuft wurde. Es handelt sich demnach um ein naturschutzfachlich hochwertiges Gewässer. Weitere besondere Zuflüsse in die Geeste sind der Felsdorfer Mühlenbach, der Scheidebach, die Grove und die Sellstedter Grove.

Auf Höhe Köhlen/Geestenseth beginnen Verwallungen beidseitig entlang der Geeste. Sie verlaufen zwischen 5 m und > 100 m vom Gewässer entfernt. Die Verwallungen ziehen sich anschließend am Elbe-Weser-Kanal bis zur Schiffdorfer Stauschleuse hin.

Was macht das Ingenieurbüro?

Mit der Erstellung des Konzeptes wird die Geeste von der Quelle bis zur Einmündung in den Schifffahrsweg Elbe-Weser technisch erfasst, hydraulisch bewertet und naturschutzfachlich untersucht.

Geplant ist es, am Ende Entwicklungsziele mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung der Gewässergüte und -struktur zu erarbeiten. Mögliche Ansätze hierfür finden sich bei der Betrachtung hinsichtlich

  • FFH-Verträglichkeit
  • Verbesserung der Strukturgüte
  • Gewässerrandstreifen / Entwicklungskorridore
  • Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit
  • Extensivierung/Reduzierung von Unterhaltungsarbeiten (dennoch dauerhafte Gewährleistung des schadlosen Wasserabflusses)
  • Baulicher Maßnahmen zur Bettgestaltung, Laufverlängerung und Gehölzentwicklung.

 

Natürlich müssen die Mitarbeiter des Büros dafür zunächst die Flächen entlang der Geeste betreten, deshalb wundern Sie sich also nicht, wenn Mitarbeiter der Ingenieurgemeinschaft aqwa in der nächsten Zeit häufiger an der Geeste vorzufinden sind.

In der Zukunft sind ebenfalls Arbeitskreise geplant, um, die verschiedenen in die Planung einzubindenden Akteure zu informieren und zu beteiligen- denn nur zusammen wird eine Verbesserung unserer elementaren Lebensgrundlagen wie Flüsse und Bäche zu schaffen sein.

Das Konzept soll zum Herbst diesen Jahres 2021 fertig gestellt werden.

Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: www.eler.niedersachsen.de

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