Deichverbände
Eine große Herausforderung der Deichverbände ist die sich ständig neu formierende Aufgabe des Küstenschutzes. Die Deichverbände haben nach § 7 NDG (Niedersächsisches Deichgesetz vom 01.04.1963) die Aufgabe, die im Schutze des Hauptdeiches gelegenen Grundstücke vor Sturmflut und Hochwasser zu schützen. Dazu sind die Hauptdeiche im Sinne von § 2 Abs. 1 NDG in ihrem Bestand und den vorgeschriebenen Abmessungen zu erhalten, d. h. sie zu unterhalten, bei Bedarf zu erhöhen und zu verstärken, oder sogar neu zu bauen.
Die Größe und die Abgrenzungen der Verbandsgebiete der Deichverbände wurden gemäß § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) durch Verordnung der damaligen Bezirksregierung Lüneburg festgelegt. Nach den Vorgaben des Generalplans Küstenschutz wurde zur Sicherstellung der Wehrhaftigkeit und Sturmflutsicherheit die Deichhöhe, das sogenannte Bestick, für die gesamte Weserdeichlinie im Verbandsgebiet festgesetzt. Ein dazu erstelltes Gutachten der Forschungsstelle Küste hat dazu genaue Aufgaben für die beiden Deichverbände herausgearbeitet. Seit der neuen Festlegungen aus dem Jahr 2007 setzen die Deichverbände diese Vorgaben mit viel Engagement und einem Budget aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, finanziert durch Bund und Land, um.
Die Deichverbände pflegen und unterhalten den Deich als technische Anlage des Küstenschutzes neben den Baustellen aber auch ganzjährig. Zur Bewahrung einer starken, widerstandsfähigen und dichten Grasnarbe wird der Deich durch die am Deich wirtschaftenden Landwirte entsprechend mit Vieh beweidet. Traditionell geschieht dies im Land Wursten mit (Jung-) Rindern, in der Osterstader Marsch mit Schafen. Zu diesem Zweck unterhält der südliche Deichverband zwei Schäfereien.
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