Achtung NEU! Verbot der Verwallungsnutzung

Mit der aktuellen Satzungsänderung sowohl im UHV Nr. 82 Geeste und im WBV Grauwall-Gebiet wurden die Nutzungsregelungen zu den Hochwasserschutzanlagen (Verwallungen) neu festgelegt.
Durch die massiven Zuwiderhandlungen gegen den jeweiligen Satzungszweck der vergangenen Jahre haben sich die Verbände zu einem radikalen Schritt der Einführung eines Nutzungsverbotes genötigt gesehen. Die Durchsetzung des Verbots der Nutzung ohne Vertrag oder Einzelausnahmegenehmigung durch den Verband wird aufgrund der jüngst zurückliegenden Erfahrungen und auf Anraten des Wasserverbandstags e.V. konsequent verfolgt!

Wer die Verwallung somit künftig unerlaubt befährt oder bewirtschaftet und damit die Grasnarbe oder die Abmessungen zerstört, muss sich auf eine Anhörung, die Androhung und Umsetzung durch Zwangsmittel (Zwangsgeld oder kostenpflichtige Ersatzvornahme) gefasst machen.

Wir hoffen, dass es dazu gar nicht erst kommen muss, da jedes Verbandsmitglied um die Wichtigkeit und die Empfindlichkeit seines Hochwasserschutzes weiß und danken für das Verständnis!

Die neuen Satzungen sind ab sofort hier einsehbar.

Zurück

Unsere Seite verwendet Cookies Weiterlesen …