Es ist wieder soweit - BEITRAGSBESCHEIDE sind verschickt!

Am 24. Juni ist es für dieses Jahr wieder soweit: wir versenden unsere Beitragsbescheide. Für die Abbucher bedeutet dies, dass die Konten mit der bei Ihnen veranlagten Summe am 11. Juli belastet werden. Für alle übrigen gilt: Bitte überweisen Sie!

Hier erklären wir Ihnen Wissenswertes um häufig gestellte Fragen zur Beitragshebung zu vermeiden.

In der Abbildung rechts sehen Sie, was die Angaben auf dem Bescheid bedeuten.

Zur Info: In diesem Musterbescheid finden sich Beiträge zu drei Verbänden. Manchmal kommt es vor, dass Flurstücke mehrfach aufgeführt werden.
Warum ist das so?
Grundsätzlich ist jedes Flurstück "Mitglied" in einem Unterhaltungsverband. Zusätzlich, je nach Vorteil und Nutzung, kann es aber auch veranlagt werden zu Beiträgen für den Deichverband oder für einen Wasser- und Bodenverband. So erklären sich Doppel- bzw. Mehrfachnennungen. Aus rationellen Gründen, um Ihnen und uns viel "Papierkram" zu ersparen, fassen wir außerdem unsere Mitgliedsverbände mit ihren Beiträgen in einem Bescheid zusammen. So ist es auch in unserem Musterbeispiel.

Falls noch Fragen offen sind, können Sie uns unter Angabe Ihrer Zahlungspflichtigen-Nummer gerne innerhalb der Öffnungszeiten kontaktieren. Bitte haben Sie dabei etwas Geduld - es sind etwa 38.000 Bescheide verschickt worden!

Vielen Dank.

 

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