Maßnahmen an der Lune und der Billerbeck

Noch sieht man es den Gewässern Lune und Billerbeck nicht an, aber die ersten Vorbereitungsmaßnahmen für die naturschutzfachliche Umgestaltung als Kompensation (Eingriffsausgleich) des Großprojekts Offshore-Terminal-Bremerhaven (OTB) werden hier getroffen.

Wie es überhaupt dazu kam, dass an einem relativ weit entfernten Ort von der Baustelle OTB, und vor allem wie für eine bremische Baumaßnahme auf niedersächsischem Terrain kompensiert werden kann, hat einen lange zurückliegenden Grund. Bereits 2007 entstand die Idee des Kreisverbands der Wasser- und Bodenverbände für eine Art „Maßnahmenkatalog für Kompensation“ im Sinne der Umsetzung der EU –Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000/60/EG).

Dieser Naturausgleich in Katalogform hat den praktischen Hintergrund des leichteren Zugangs zu benötigten Ausgleichsprojekten bei fehlenden Flächen für einen Eingriffsausgleich am Ort einer Baumaßnahme. Jeder Eingriff in Natur und Landschaft führt zu einem notwendigen Ausgleich, der grundsätzlich nah am Ort des Geschehens stattfinden sollte. Nun hat in der Vergangenheit insbesondere die Bautätigkeit der Hansestadt Bremen, auf stadtbremischen Gebiet in Bremerhaven und anderswo, mehrfach erheblichen Kompensationsbedarf ausgelöst, der mit vorhandenen Flächen nicht ausgeglichen werden konnte, oder kann. Zu nennen wäre hier unter anderem der Bau der CT III -CT IV im Überseehafen, die Weservertiefung bzw. Weseranpassung, der Autobahnbau, und ganz aktuell, der OTB. Hierfür sind hauptsächlich die Flächen auf der Luneplate vorgesehen, doch werden zusätzliche Projekte unumgänglich.

Aus dieser Notwendigkeit heraus trat bremenports als Maßnahmenträger an den Kreisverband heran, da sie vor längerer Zeit von dem Konzept des Kompensationskatalogs gehört haben. Der Kreisverband wiederum hat bremenports gern als Umsetzungspartner an die Verbandsgewässer „vermittelt“, und erhofft sich so Synergieeffekte: einerseits werden die Gewässer durch die Einzelmaßnahmen erheblich aufgewertet, andererseits wird durch die Aufwertung zugleich ein Teilziel der Verbände erreicht, das sich durch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ergibt. Zwar ist die Umsetzung der WRRL Ländersache, doch hat durch die Aktualisierung des Wasserhaushaltsgesetzes auch diese Richtlinie Einzug in das Gesetz gefunden- mit der Folge, dass die Verbände im Rahmen der Gewässerunterhaltung nun auch für das gute ökologische Potenzial der Gewässer verantwortlich sind. Neben der Hauptaufgabe der Sicherung des schadlosen Wasserabflusses müssen die Verbände heute auch für Pflege und Entwicklung der Gewässer und der Uferzonen gerade stehen.

Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Gewässer sind mit nicht unerheblichem finanziellem Aufwand verbunden, und können auch in Zukunft kaum, oder nur schwer ohne Umsetzungspartner, wie z.B. bremenports, realisiert werden.

Für das aktuelle Projekt an der Billerbeck, vgl. Übersichtskarte, hat der Unterhaltungsverband Nr. 80 Lune als Mitglied im Kreisverband einen erheblichen Flächenanteil von rund 30 ha entlang des Gewässerlaufs bereitgestellt. Weitere Gewässerrandstreifen an Billerbeck (10 – 20 m breit) und Lune (ca. 40 m breit) wurden über die NLG mbH im Auftrag von bremenports dazugekauft. Es ist geplant, dass die je nach Gewässer zwischen 10 und 40 Meter breiten Randzonen nach naturschutzfachlicher Umgestaltung und Aufwertung dem UHV Nr. 80 Lune anschließend in das Eigentum übertragen werden. Dabei entstehen keine wasserwirtschaftlichen Nachteile, denn der Hochwasserabfluss wird durch die Gestaltung der Uferzonen und die Gewässerbettentwicklung nicht tangiert.

Als positiver Begleiteffekt erhofft sich der UHV Nr.80 die künftige Unterhaltung an beiden Gewässern deutlich reduzieren zu können.

Im Zuge der Umsetzung sind beispielsweise an der Billerbeck Sandfänge geplant. Ein bisher aufwändiger Unterhaltungsaufwand kann damit zu einer einfachen Angelegenheit, nämlich auf punktuelle, gewässerschonende Sandentnahme, reduziert werden.

An der Lune sollen die breiten Randstreifen dem Gewässer als natürlicher Sukzessionsraum dienen, und die teilweise vorhandenen Uferabbrüche so zugelassen werden, ohne bewirtschaftende Anlieger zu stören.

Damit profitiert Umwelt, Maßnahmenträger und Beitragszahler zugleich von diesem gemeinsamen Projekt der Herstellung von Strukturvielfalt im Sinne der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus Dezember 2000.

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