Unsere Aufgaben
Gewässerschutz
Küstenschutz
 


Aufgaben des Kreisverbandes - ohne die Selbständigkeit seiner Mitglieder im übrigen anzutasten:

1. für diese die Geschäfte der laufenden Verwaltung einschließlich Kassen- und Rechnungsführung zu führen,
2. seine Mitglieder bei ihren Baumaßnahmen, Unterhaltungs- und sonstigen Verbandsaufgaben zu beraten, zu fördern und zu unterstützen,
3. ihre gemeinsamen Interessen zu vertreten.

Der Kreisverband vertritt die Interessen seiner Mitgliedsverbände auch bei Großprojekten wie z. B.:

- Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven CT III und CT IV
- Weserquerung (Wesertunnel)
- Umgehungsstraße Beverstedt
- Regionales Raumordnungsprogramm, Europäische Richtlinie, Bauleitplanungen, Genehmigungsverfahren usw.

Die Deichverbände

Die Größe und die Abgrenzung der Verbandsgebiete der Deichverbände werden gemäß § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) durch Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg festgelegt. Die Deichverbände haben nach § 7 NDG die Aufgabe, die im Schutze des Hauptdeiches gelegenen Grundstücke vor Sturmflut und Hochwasser zu schützen. Dazu sind die Hauptdeiche im Sinne von § 2 Abs. 1 NDG in ihrem Bestand und den vorgeschriebenen Abmessungen zu erhalten, d.h. sie zu unterhalten, bei Bedarf zu erhöhen und zu verstärken, oder sogar neu zu bauen. Die Beitragslast verteilt sich satzungsgemäß auf die Mitglieder im Verhältnis der gewichteten Einheitswerte der Grundstücke.

Die Unterhaltungsverbände

Die Unterhaltungsverbände wurden durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) gegründet. Die Größe und die Abgrenzung der Verbandsgebiete der einzelnen Verbände ergeben sich aus der Anlage zu §§ 100 - 102 NWG. Aufgabe der Unterhaltungsverbände ist die Unterhaltung der in ihrem Verbandsgebiet befindlichen Gewässer II. Ordnung einschließlich der sich in diesen Gewässern befindlichen Anlagen (z.B. Schöpfwerke, Siele). Die Beitragslast verteilt sich gemäß § 101 Abs. 3 NWG auf die Mitglieder im Verhältnis der Flächeninhalte der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke. Darüber hinaus erheben die Unterhaltungsverbände nach den Vorschriften ihrer Satzungen und gem. o. a. §§ Sonderbeiträge für bebaute und versiegelte Flächen. Für Grundbesitz von geringer Fläche werden Mindestbeiträge erhoben.

Die Wasser- und Bodenverbände / Sommerdeichverbände

Die Größe und die Abgrenzung der Verbandsgebiete der Wasser- und Bodenverbände / Sommerdeichverbände ergibt sich aus deren Satzungen. Aufgabe der Wasser- und Bodenverbände / Sommerdeichverbände ist u. a. der Bau und die Unterhaltung von Ent- und Bewässerungsanlagen sowie von Hochwasserschutzanlagen gemäß den Satzungen der Verbände. Die Beitragslast verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der Flächeninhalte der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke und der für sie zu erwartenden Vorteile. Für erschwerte Unterhaltung erheben die Verbände Erschwernisbeiträge.